Beiträge einziehen, Rückstände mahnen
Die Kassenwartin füllt den Lastschrift-Lauf jetzt aus den offenen Beiträgen. Jedes Mitglied wird pro Lauf nur einmal belastet, nie über den offenen Betrag hinaus. Kommt eine Lastschrift zurück, liegt die Mahnung als Brief zum Ausdrucken bereit.